Einbruchmeldeanlagen
Schutz vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus in Wohnhaus und Gewerbebetrieb
Einbruchmeldeanlagen (EMA)
Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind technische, heute ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Eine Einbruchmeldeanlage soll
- durch Abschreckung Einbrüche, Diebstähle und Überfälle verhindern,
- im Notfall hilfeleistende Dienste (Polizei, Sicherheitsdienst etc.) benachrichtigen,
- die Aktionszeit von Dieben, Bankräubern usw. minimieren,
- die unmittelbare Umgebung sowie beteiligte, anwesende Personen alarmieren,
- helfen, einen Einbruch oder Überfall zu rekonstruieren.
Funktionsprinzip
Tritt ein Alarmfall ein, werden bei allen Technologien je nach Anforderung und Programmierung verschiedene Reaktionen ausgeführt, indem diverse Endgeräte, wie z. B. Wählgeräte, Alarmübertragungseinrichtungen, Signalgeber, Kameras etc., angesteuert bzw. ausgelöst werden.
Darüber hinaus gibt es zwei Zweckkategorien:
- Einbruchmeldeanlagen (EMA) dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen
- Überfallmeldeanlagen (ÜMA) dienen der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch Personen während oder nach einem Überfall.
Die meisten modernen Einbruchmeldezentralen (EMZ) unterstützen auch die Funktionen einer ÜMA, so dass EMA und ÜMA problemlos kombiniert werden können. Gefordert hierbei ist, dass die Überfallmelder auf einer eigenen Meldergruppe angeschaltet und konfiguriert werden. Eine Überfallmeldergruppe ist ständig, auch bei unscharf geschalteter Einbruchmeldeanlage, in Betrieb. Einbruchmeldergruppen werden erst beim Verlassen der Räumlichkeiten scharfgeschaltet. Um Falschalarme zu vermeiden gibt es in Deutschland das Prinzip der Zwangsläufigkeit. Die Zwangsläufigkeit beim Scharfschalten stellt sicher, dass eine Scharfschaltung nur dann erfolgen kann, wenn sich alle Melder im richtigen Zustand (Ruhezustand) befinden. Die Zwangsläufigkeit beim Unscharfschalten gewährleistet, dass ein Betreten der überwachten Räume nur nach Rücknahme der Scharfschaltung (Unscharfschaltung) möglich ist. Bei allen Anlagen sind die Zentralen mit Akkumulatoren ausgestattet, welche die Stromversorgung bei Ausfall des 230-Volt-Netzes, je nach Klassifizierung des Objektes, für mindestens 12, 30 oder 60 Stunden sicherstellen müssen.
Kategorien
Heute teilt man Alarmanlagen in drei technische Hauptkategorien:
Von der Beratung über die Planung zu Ausführung und Service, wir erarbeiten Ihre Lösung. Dirk Bierbaum – Inhaber